Erleichterung bei Bayerns Gastronomen. Auf sie kommt keine 2G+ Regel zu, die besagt hätte, dass deren Gäste zusätzlich zum Geimpft- oder Genesenenstatus einen Test negativen hätten vorlegen müssen. Wir haben bei Gaststättenbetreibern und den Landshutern nachgefragt, wie sie zur Entscheidung stehen.
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